Folgen für den alten Arbeitgeber
Solidarische Haftbarkeit für Forderungen des Arbeitnehmers, die nach dem Übergang bis zum Zeitpunkt fällig werden, auf den das Arbeitsverhältnis ordentlicherweise beendigt werden könnte oder bei Ablehnung des Arbeitnehmers beendigt wird.
Merke
Die Folgen von Betriebsübergängen können nicht dadurch vermieden werden, dass der alte Arbeitgeber den Arbeitnehmern formell kündigt – selbst wenn die Kündigungsfrist vor Übergang abläuft – und danach der neue Arbeitgeber neue Arbeitsverträge anbietet.







