Folgen für den Arbeitnehmer
- Automatischer Übergang, solange der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ablehnt.
- Bei Ablehnung wird das Arbeitsverhältnis auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst.
- Der Arbeitnehmers kann Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis wahlweise beim alten oder neuen Arbeitgeber geltend machen.
- Gibt es einen Sozialplan, so sind die Voraussetzungen für eine Abgangsentschädigung bei Entlassung im Fall eines Betriebsübergangs nicht gegeben.


