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Folgen für den Arbeitnehmer

  • Automatischer Übergang, solange der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich ablehnt.
  • Bei Ablehnung wird das Arbeitsverhältnis auf den Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist aufgelöst.
  • Der Arbeitnehmers kann Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis wahlweise beim alten oder neuen Arbeitgeber geltend machen.
  • Gibt es einen Sozialplan, so sind die Voraussetzungen für eine Abgangsentschädigung bei Entlassung im Fall eines Betriebsübergangs nicht gegeben.


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