Folgen für den neuen Arbeitgeber
- Bestehender GAV muss während 1 Jahr einhalten werden.
- Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, gehen Arbeitsverhältnisse über, ohne dass der Erwerber dies ablehnen kann.
- Solidarische Haftbarkeit für Forderungen des Arbeitnehmers, die vor dem Übergang fällig geworden sind.







