Folgen für den neuen Arbeitgeber

  • Bestehender GAV muss während 1 Jahr einhalten werden.
  • Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, gehen Arbeitsverhältnisse über, ohne dass der Erwerber dies ablehnen kann.
  • Solidarische Haftbarkeit für Forderungen des Arbeitnehmers, die vor dem Übergang fällig geworden sind.



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