Informationen zur Betriebsübernahme in der Schweiz
» Position: Startseite » Weiterarbeiten trotz Kündigung
Wird dem Arbeitnehmer auf den Zeitpunkt des Betriebsübergangs gekündigt und arbeitet er trotz Kündigung weiter, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis gilt als übergegangen.
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