Eine Betriebsübertragung bzw. ein Betriebsübernahme
- liegt vor, wenn ein ganzer Betrieb oder ein Betriebsteil seinen Rechtsträger wechselt;
- führt nicht zum Untergang der Arbeitsverträge;
- dient der Arbeitsplatzerhaltung und daher i.w.S. dem Arbeitnehmerschutz.